Containerservice & Entsorgung
Mulden & Container für alle Abfälle in Graz & Umland mieten
Für jedes Projekt die passende Mulde
Container für Entrümpelungen & Baustellen
Containerservice für Privat & Gewerbe
Mulde in Graz, Gleisdorf, Leibnitz und Umgebung mieten
Ihr Entsorger für alle (Ab) Fälle
Bauschutt, Sperrmüll, Grünschnitt & Co

Ob Bauschutt, Sperrmüll oder Grünschnitt...

Wir ent­sorgen sämt­liche Ab­fälle, die bei Neu- und Um­bau­pro­jek­ten, Ab­bruchar­bei­ten, Sa­nie­run­gen
im In­nen- und Au­ßen­be­reich, Ent­rüm­pe­lun­gen oder Gar­ten­pfle­ge an­fal­len.

Containerarten

Mulde 7m³ (offen)

Durch die niedrige Ladekante und kompakte Größe ist die Mulde besonders handlich zu beladen und benötigt wenig Stellfläche - für alle Abfallarten geeignet.

Maße: L=3,60m/ B=1,90m/ H=1,40m

Mulde 10m³ (offen)

Diese Mulde ist besonders geeignet für leichte Abfallarten wie Sperrmüll, Altholz oder Grünschnitt – wenn die 7m³ Mulde nicht ausreicht.

Maße: L=4,20m/ B=1,90m/ H=1,75m

Mulde 7m³ oder 10m³
(mit Deckel)

Die Abdeckung schützt den Abfall vor Witterungseinflüssen und unbefugtem Fremdeinwurf.

Maße: L=4,20m/ B=1,90m/ H=1,75m

Container 30m³

Dieser Container ist optimal geeignet für große Abfallmengen und lässt sich bequem und einfach über zwei Flügeltüren öffnen.

Maße: L=6,40m/ B=2,50m/ H=2,55m

Abfallarten

Bauschutt recyclingfähig

– Mauerziegel mit geringem Mörtel
   und Putzanteil
– Tondachziegel
– Betonabbruch
– Sand, Kies und Schotter

– Fliesen, Keramik
– Porenbeton (Ytong)
– Boden-/ Erdaushub
– Asbestzement (Eternit)
– Holzwolle-Leichtbauplatten
   (Heraklith)
– Gipskarton (Rigips)
– Holzabfälle gemischt
– Schlacke und Schüttung (Estrich)
– Störstoffe und div. Baustellenabfälle
– div. Dämmmaterialien

Bauschutt nicht recyclingfähig

– Mauerziegel
– Mörtel- und Putzreste
– Tondachziegel
– Betonabbruch
– Sand, Kies und Schotter
– Fliesen, Keramik
– Porenbeton (Ytong)
– Boden-/ Erdaushub
– Asphaltaufbruch
– Schüttung (Estrich)

– Asbestzement (Eternit)
– Holzabfälle gemischt
– div. Baustellenabfälle
– div. Dämmmaterialien

Baustellenabfälle/ Gewerbemüll (kein Bauschutt)

– Kunststoffabfälle
– PVC- Folien
– Kartonagen
– div. Verpackungsmaterial
– Elektro- u. Installationsabfälle
– Eisenschrott, Altmetall
– Holzabfälle gemischt
– EPS (Styropor)
– Fenster und Türen mit Verglasung
– Fliesen, Keramik
– Holzwolle-Leichtbauplatten
   (Heraklith)
– Gipskarton (Rigips)

– Bauschutt
– Boden-/ Erdaushub
– Asbestzement (Eternit)
– XPS-Dämmplatten
– Mineralfaser (KMF)
– Biogener Abfall
– Batterien
– Leuchtstoffe und Sonderlampen
– Altreifen
– Flüssigkeiten wie Säuren u. Altöl
– Farben, Lacke u. Spraydosen
– div. weitere gefährliche Abfälle

Betonabbruch (sortenrein)

– Nicht verunreinigter Betonabbruch
   mit oder ohne Bewehrung
– Natursteinplatten
– Waschbetonplatten
– Bruch- und Rollschotter
– Betonestrich
– div. Betonwaren wie Randleisten,
   Rohre und Schalsteine

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Boden-/ Erdaushub (sortenrein)

– Reiner Erdaushub mit einer
   geringen Menge an Sand,
   Kies und Schotter

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Eisenschrott/ Altmetall

– Leicht- und Schwerschrott
– Bewehrungseisen
– Gitterroste
– Formrohre, Stabstähle und Profile
– Weitere div. metallische
  Gegenstände welche frei von
  Störstoffen wie Plastik, Holz,
  Gummi, Dämmung etc. sind

Diese Abfallart ist ausschließlich für
metallische Stoffe – Beimischungen
anderer Abfälle sind nicht zulässig.

Asbestzement (Eternit) inkl. BigBag

Umgangssprachlich wird der geschützte Markenname Eternit häufig für die Bezeichnung von Asbestzement verwendet. Der Einbau von Baumaterialien aus Asbestzement wurde 1990 verboten.

Bei der Entsorgung von Asbestzement wird aufgrund der Umweltauflagen und Gesundheitsvorschriften ein BigBag (= Kunststoffsack für die Mulde) benötigt, welcher bei der Bestellung mitgeliefert wird.

– Welleternitplatten
– Dach- und Fassadenplatten,
  Blumenkästen, Rohre aus
  Asbestzement bzw. Eternit

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Grün- und Strauchschnitt

– Baum- und Strauchschnitt
– Sträucher
– kleinere Bäume bis max. 15cm
   Stammdurchmesser
– Laub, Heu
– Unkraut, Grasschnitt
– Schnittblumen und Topfpflanzen
– Blumenerde

– Wurzelstöcke
– Speisereste
– Boden-/ Erdaushub
– Holzabfälle gemischt
– alle anderen Abfälle welche nicht
   biologischen natürlichen Ursprungs
   entsprechen

Holzabfälle gemischt

– Bau- und Abbruchholz
– Bretter und Pfosten
– Holzfenster- und Türen ohne Glas
– Türstöcke aus Holz
– Schaltafeln
– Spanplatten und OSB-Platten
– Parkettböden, Holzböden
– Paletten
– Verpackungen aus Holz
– Holzmöbel

– Brandholz
– Wurzelstöcke, Strauch- und
   Baumschnitt
– Holzwolle-Leichtbauplatten (Heraklith)
– Laminatfußböden
– WPC-Terrassendielen
– Holzsitzmöbel mit Bezug
– alle Abfälle welche nicht aus dem
   Rohstoff Holz bestehen, sowie
   Holzabfälle welche mit gefährlichen
   Stoffen wie z.B. Bitumen, Teer oder
   Eternit verunreinigt sind

Sperrmüll, Altwaren

Unter Sperrmüll versteht man grundsätzlich alle nicht mehr benötigten und/oder defekten meist
„sperrigen“ Gegenstände, welche sich im Haushalt und Garten ansammeln.

– div. Einrichtungs- und
   Dekorationsgegenstände
– Betten und Lattenroste, Kästen
– Sofas, Pölster, Matratzen
– Bodenbeläge, Teppiche
– Fenster und Türen mit Glas
– Fahrräder
– Kinderspielzeug
– Textilien und Geschirr
– Bücher
– Garteneinrichtungen
– div. Holzabfälle

– Bauschutt
– Boden-/ Erdaushub
– Asbestzement (Eternit)
– XPS-Dämmplatten
– Mineralfaser (KMF)
– Leuchtstoffe und Sonderlampen
– Biologische Abfälle
– Batterien
– Altreifen
– Flüssigkeiten wie Säuren u. Altöl
– Farben, Lacke u. Spraydosen
– div. weitere gefährliche Abfälle

Holzwolle-Leichtbauplatten (Heraklith)

Umgangssprachlich wird der geschützte Markenname HERAKLITH häufig für die Bezeichnung von Holzwolle-Leichtbauplatten, welche mit Zement oder Magnesit gebunden sind, verwendet.

– Zementgebundene Holzwolle
   Leichtbauplatten mit oder ohne
   Anhaftungen von Putz

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Gipskarton (Rigips)

Umgangssprachlich wird der geschützte Markenname RIGIPS häufig für die Bezeichnung von Gipskartonbauplatten verwendet.

– Anschnitte und Reste von
   Gipskartonplatten

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Tondachziegel (sortenrein)

– Tondachziegel, welche frei von
   Störstoffen sind

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Asphaltaufbruch (sortenrein)

– Asphaltaufbruch

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

XPS-Dämmplatten (sortenrein)

XPS (Extrudiertes Polystyrol) zählt zu den „gefährlichen Abfällen“. Dämmmaterialien aus XPS werden häufig bei Flachdächern, sowie im Sockel- und Kellerbereich verbaut bzw. eingesetzt. XPS-Hartschaumplatten sind farblich meist rosa, blau, grün oder gelb eingefärbt.

– XPS-Dämmplatten

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Mineralfaser (KMF) inkl. BigBag

Bei der Entsorgung von Mineralfaser wird aufgrund der Umweltauflagen und Gesundheitsvorschriften ein BigBag (= Kunststoffsack für die Mulde) benötigt, welcher bei der Bestellung mitgeliefert wird.

Für geringe Mengen an Mineralfaserabfällen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Zuge einer Containerbestellung, zusätzlich zum Container einen 1m³ BIG BAG (= Kunststoffsack) ausschließlich für die Entsorgung von Mineralfaser zu bestellen.

– künstliche Mineralfaser bzw.
Mineralwolle (Tell-, Glas- und
Steinwolle)
– KMF-Fassadendämmplatten mit
Armierungsgewebe, Kleber und
Endbeschichtung

Diese Abfallart ist sortenrein –
Beimischungen anderer Abfälle
sind nicht zulässig.

Allgemeine Hinweise

Für eine schnelle und reibungslose Aufstellung und Abholung Ihrer Mulde bzw. Ihres Containers bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Wird eine Absetzmulde zugestellt, so beträgt für den LKW die benötigte Einfahrtsbreite 3,00m und die Einfahrtshöhe 3,30m.
  • Wird ein Abrollcontainer zugestellt, so beträgt für den LKW die benötigte Einfahrtsbreite 3,00m und die Einfahrtshöhe 4,00m.
  • Die mit dem LKW zu befahrende Fläche muss ausreichend befestigt und tragfähig sein.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Zufahrt frei von Hindernissen ist – dazu zählen z.B.  Oberleitungen, Vordächer, Straßenlaternen, Bäume, überhängende Äste, aber auch vorübergehend parkende Fahrzeuge.
  • Wird die Mulde- oder der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg etc.) abgestellt, ist vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde oder dem jeweiligen Magistrat einzuholen.
  • Mulden- und Container dürfen nach der Zustellung nicht händisch, mit einem Stapler, Bagger oder anderen Baumaschinen am Aufstellort bewegt bzw. versetzt werden.
  • Mulden- und Container dürfen nicht überladen bzw. über die Ladekante hinaus befüllt werden, sodass ein sicherer Transport im Straßenverkehr ohne jegliches Gefahrenrisiko gewährleistet ist.

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Kein Problem – rufen Sie uns einfach unter 0316/ 30 20 40 vorab an. Gemeinsam klären wir alle Details und finden die passende Lösung.

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